Informationen für die Öffentlichkeit nach §8a der 12 BIMschV gemäß Anhang V

Informationen für die Öffentlichkeit nach §8a der 12 BIMschV gemäß Anhang V

Informationen für die Öffentlichkeit nach § 8a der 12. BImSchV gemäß Anhang V

8a Information der Öffentlichkeit

(1) Der Betreiber hat der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 ständig zugänglich zu machen, auch auf elektronischem Weg. Die Angaben sind insbesondere bei einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf dem neuesten Stand zu halten. Die Informationspflicht ist mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor störfallrelevanten Änderungen nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erfüllen. Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit bleiben unberührt.

(2) Mit Zustimmung der zuständigen Behörde darf aus Gründen des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen von der Veröffentlichung von Informationen gemäß Absatz 1 abgesehen werden.

Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse

  1. Name Betreiber und Standort

Schneider Biogas GmbH & Co. KG sowie Schneider Energie GmbH & Co. KG

Friedrichshof

63584 Gründau.

   2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach §7 Absatz 1 vorgelegt wurde:

Der zuständigen Behörde das Regierungspräsidium Darmstadt wurde am 02.02.2012 die Anzeige vorgelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlagen erzeugen bei der Aufbereitung und Behandlung von Gülle, Mist und biologischen Substraten Biogas.

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

Einbringung der Substrate in die Biogasanlage

Pumpvorgänge zu Fermenter, Nachgärer und Gärgutlager

Zwischenlagerung von vergorenem Gärgut

Entnahme des vergorenen Gärguts zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen

Erzeugung von Biogas im geschlossenen System

Zwischenspeicherung von Biogas im Folienspeicher

Verstromung des Biogases in BHKW, Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz

Wärmenutzung im Prozess und Abgabe an externe Nutzer

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Biogas Gemisch aus  CH4 60 %,    CO2 40 %,    H2S < 1 %

Nach BImSchV 12   –  1.2.2 „Entzündbare Gase“ –  Mengenschwelle: 10.000 kg

Lagermenge in kg   –  Ca. 15.851 m³, bei einer Dichte von 1,3 kg/m³ entspricht das 20.606 kg.     

Gefahrsymbol         EX-Zeichen_low                            

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Im Falle eines Störfalls auf oben genannten Biogasanlagen wird die Feuerwehr umgehend informiert. Den Anweisungen der Feuerwehr im Einsatz ist in jedem Fall Folge zu leisten.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Letzte Prüfung:

05.02.2019 Prüfung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

19.02.2019 Sachverständiger der §29a Überprüfung von der Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbH & Co. KG

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Kontakt Biogasanlagen: Manuel Schneider 06058-910513

Kontakt zuständige Behörde: Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt